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Gras!

Alkohol & Drogen

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Gras!
29.07.2011
00:48 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (16-17 Jahre) und er kommt aus Bremen
Ich mal ne frage ein freund von mir hat gestern gekifft aber er fährt auch roller was ist wenn ihn die polizei anhält und einen drogen test machen wie lange hält das im blut?
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Beitrag/Antwort von Fischli
29.07.2011
00:58 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (14-15 Jahre) und er kommt aus Bayern
Hoffentlich darf ich hier Links reinposten <.<
Klick mich..
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Beitrag/Antwort von LessonsFromLiar
29.07.2011
11:32 Uhr

(Offline) - Sie ist Weiblich (16-17 Jahre) und sie kommt aus Nordrhein-Westfalen
Nachweiszeiten:
Die Nachweiszeiten von THC und THC-Carbonsäure (Abbauprodukt von THC) sind stark von den zuvor konsumierten Mengen abhängig. Ein grobes Raster:

x Ein einmaliger Joint kann 24-36 Stunden nachgewiesen werden
x bei gelegentlichem Konsum: im Blut: 2-3 Tage, im Urin: 7-10 Tage
x bei regelmäßigem Konsum: 3 Wochen im Blut, bis zu 8 Wochen im Urin

In den Haaren ist jeglicher Drogenkonsum je nach Haarlänge nachweisbar ( 1 cm entspricht 1 Monat ).


Recht:
Grundsätzlich ist der Besitz sowie der Erwerb und Handel mit THC-haltigen Cannabisprodukten verboten. Es wurden allerdings aufgrund des Bundesgerichtshofurteils von 1994 Richtlinien von den einzelnen Bundesländern erlassen, bei denen die Justiz bei "geringen Mengen an Eigenbedarf" von einem Strafverfahren absieht. Die Voraussetzungen hierfür sind:

x Es muss sich um eine geringe Menge handeln
x Es muss sich um Eigenkonsum handeln
x Man muss glaubhaft machen können, dass man nicht regelmäßig, sondern nur gelegentlich konsumiert
x Es darf keine Gefährdung anderer vorliegen (z.B. Konsum auf dem Schulhof)
x Man muss zum ersten Mal wegen eines BTM-Deliktes aufgefallen sein
Wichtig: Es handelt sich hierbei um Richtlinien, die nicht bindend sind. Die letzte Entscheidung trifft die Staatsanwaltschaft.

Zu beachten ist ferner der erschwerende Fall "der nicht unerheblichen Menge" (z.B. bei Cannabis mehr als 300 Konsumeinheiten) für Besitz und Handel sowie die Abgabe an Personen unter 18 Jahren (wenn der Täter über 21 Jahre alt ist), was mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr geahndet wird.


;o hoffe das konnte weiterhelfen....


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Beitrag/Antwort von barney_grumble
03.08.2011
18:35 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (Älter als 22 Jahre) und er kommt aus Bayern
Wenn sie ihn im straßenverkehr aufhalten können sie ihm gar nix außer er steht direkt unter cannabiseinfluss.

Der üblichste drogentest ist der urintest,blut und haare werden nur selten getestet da dass sehr aufwendig ist.
ABER : auch ein Urintest ist freiwillig(solange keine substanzen bei euch gefunden werden die gegen das BtmG verstoßen) ,obwohl viele gesetzeshüter oft das gegenteil behaupten,lasst euch da ja nicht verarschen,
wenn ihr nicht bekifft fahrt oder zeug bei euch gefunden wird können die euch absolut gar nichts.
Ich persöhnlich würde einen drogentest schon aus prinzip ablehnen,da solche tests sogar bei 30 % der getesten positiv ausfallen,die noch nie etwas konsumiert haben.
Wenns jemanden näher interessiert,dann post ich hier zum thema drogenkontrolle mal nen link fürn video :

http://www.youtube.com/watch?v=i_1OLMnPkVo

lg barney


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Jah Rasta

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